VVV Melle-Mitte e.V.
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Der Verschönerungs- und Verkehrsverein Melle-Mitte ist ein eingetragener Verein und hat seinen Sitz in Melle.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
1) Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden. Die Mitglieder sind aufgerufen, durch Vorschläge und Anregungen die Vereinsarbeit zu fördern.
2) Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand auf Grund eines schriftlichen Antrages.
3) Die Mitgliedschaft endet
4) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen den Vereinszweck gröblich verstoßen hat. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Der Beschluss über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einwurf-Einschreiben mitzuteilen. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss.
1) Die Mitgliederversammlung kann eine Person zum Ehrenmitglied berufen, die sich um die Förderung des Vereinszwecks besondere Verdienste erworben hat. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Sie haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
2) Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die sich der finanziellen Förderung des Vereins besonders annehmen, können als „Fördernde Mitglieder“ ohne Stimmrecht in der Mitgliederversammlung aufgenommen werden.